Simulationen zur Asylpolitik

Die deutschlandweiten Simulationsspiele zur Einwanderungs- und Asylpolitik werden im Auftrag des Informationsbüros des Europäischen Parlaments in München durchgeführt. EuroSoc konzipiert die Veranstaltungen und setzt sie um. Seit April 2013 werden in 100 Schulen deutschlandweit Simulationsspiele durchgeführt.

Die EU-Simulationspiele geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die europäische Gesetzgebung in der Rolle eines Parlamentariers, eines Ministers oder eines Kommissars hautnah zu erleben. Die Teilnehmer tagen dabei im Europäischen Parlament, im Ministerrat oder haben im Auftrag der Europäischen Kommission die Aufgabe zwischen den Gremien zu vermitteln.

Die Einwanderungs- und Asylpolitik ist dabei ein Thema, das in Europa nicht erst seit den jüngsten Krisen in Afrika relevant ist. Daher verhandeln die Schülerinnen und Schüler eine EU-Richtlinie, welche innerhalb und außerhalb der EU sehr umstritten ist. Konkret geht es um die Lebensbedingungen für Flüchtlinge während der Bearbeitung ihres Asylantrages. Die Schüler müssen sich dabei mit der Gewährleistung der Menschenrechte, Reisefreiheit, aber auch mit der Arbeitsmarktpolitik auseinandersetzen.

Ziel der Simulationsspiele ist es, Schülerinnen und Schülern das komplex anmutende Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union spielerisch verständlich zu machen. Nicht selten scheint die EU den Bürgerinnen und Bürgern Europas fern und Entscheidungen „aus Brüssel“ wirken manchmal so, als kämen sie aus dem Nichts. Im Rahmen der Simulation erfahren die Teilnehmer die verantwortlichen, europäischen Institutionen und lernen, wie genau die Gesetzgebungsprozesse ablaufen. Darüber hinaus verstehen sie im Verhandlungsprozess, dass in der Politik nicht immer die eine richtige Lösung gibt. In der Simulation - wie in der Realität - treffen verschiedene Interessen, Positionen und Charaktere aufeinander, die in Dialogen und Debatten zu Kompromissen finden müssen.

Um den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus Einblicke in die europäische Welt der Politik zu ermöglichen, wird jede Simulation von einem sogenannten Hearing mit echten Mitgliedern des Europäischen Parlamentes begleitet. Die Europarlamentarier werden vom Informationsbüro des Europäischen Parlamentes in die Schulen eingeladen und führen Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, um Fragen zu ihrer Arbeit in der EU zu beantworten. Dabei wird kritisch diskutiert und Mitglieder des Europäischen Parlamentes bringen mit ihren Erfahrungen aus ihrer eigenen Arbeit interessante reale Aspekte in den Gesamtverlauf der Veranstaltung ein.

Das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in München ist ein aktives Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Europäischen Parlament. Neben dem Engagement in der politischen Bildung hat sich das Büro dem Bürgerservice verpflichtet und beantwortet in diesem Rahmen Bürgerfragen und steht auch in vielen anderen Bereichen unterstützend zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Informationsbüro aktiv in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Journalisten und arbeitet mit vielen Europaparlamentariern zusammen.

http://www.europarl.de/view/de/Buero_Muenchen.html

http://www.europarl.de/view/de/Jugend/Simulationsspiele_fuer_Schueler.html

 

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RICHTLINIE ÜBER DEN AUFBAU DER INFRASTRUKTUR FÜR ALTERNATIVE KRAFTSTOFFE

Diese Simulation befasst sich mit dem notwendigen Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der EU und bildet damit die politischen Diskussionen zur Neuausrichtung der europäischen Energieversorgung ab. Die Umstellung auf alternative Kraftstoffe wie Flüssiggas, Wasserstoff oder Elektrizität kann nicht einfach beschlossen werden, sondern bedarf einer Infrastruktur, die dafür sorgt, dass PKW, LKW und Busse überhaupt Zugang zu diesen Kraftstoffen bekommen. Diese Infrastruktur muss im Vorfeld definiert und aufgebaut werden. Die verschiedenen Interessen von Wirtschafts- und Umweltverbänden einerseits und die technischen Möglichkeiten und Grenzen der Energiewende andererseits werden aufgezeigt.

RICHTLINIE ZUR FESTLEGUNG VON MINDESTNORMEN FÜR DIE AUFNAHME VON ASYLBEWERBERN IN DEN EU-MITGLIEDSTAATEN

Die Einwanderungs- und Asylpolitik ist ein Thema, das in Europa nicht erst seit den jüngsten Krisen in Afrika relevant ist. Hier geht es um die Verhandlungen einer EU-Richtlinie, welche innerhalb und außerhalb der EU sehr umstritten war und ist: die Lebensbedingungen für Flüchtlinge während der Bearbeitung ihres Asylantrags. Im Fokus stehen sowohl die Gewährleistung der Menschenrechte und der Reisefreiheit als auch eine Auseinandersetzung mit der Arbeitsmarktpolitik.

DIE „DUBLIN“-VERORDNUNGEN (DUBLIN-II UND DUBLIN-III)

Die Frage nach der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten wird in den sogenannten Dublin-Verordnungen geregelt. Die katastrophale Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum und die andauernden politischen Diskussionen um Flüchtlingsquoten zeigen die Aktualität und den Handlungsbedarf in diesem Politikbereich, der seit vielen Jahren Gegenstand europäischer Gesetzgebung ist. In dieser Simulation lernen die Teilnehmer einerseits das existierende Dublin-System kennen und stellen sich der Herausforderung bezüglich einer Neuregelung der Verordnung.

RICHTLINIE ÜBER IRREFÜHRENDE UND VERGLEICHENDE WERBUNG

Der Wettbewerb zwischen Produkten oder Dienstleistungen wird nicht zuletzt von der öffentlichen Wahrnehmung durch Werbung entschieden. Dies birgt die Gefahr, dass mächtige Marktteilnehmer sich durch unlautere Methoden einen Vorteil gegenüber kleineren Anbietern verschaffen. Die EU übt die Aufsicht über den Binnenmarkt aus und ist somit für dessen Regulierung zuständig. In dieser Simulation erhalten die Teilnehmer einen Überblick zur Regulierungspolitik der EU und erfassen die verschiedenen Interessen von Wirtschaftsverbänden und Verbraucherschützern.

DIE VERORDNUNG ZUR EUROPÄISCHEN BÜRGERINITIATIVE (EBI)

Diese EPS betrifft eine der wesentlichen Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon. In diesem wurde beschlossen, dass im politischen System der EU ein direktdemokratisches Instrument verankert wird. Allerdings sind die Formulierungen im Vertrag relativ vage, sodass erst bei den im Dezember 2010 beendeten Verhandlungen zur Verordnung zur Einführung der EBI deutlich wurde, wie dieses Instrument konkret aussieht.
Die Verordnung zur Einführung zur EBI führt den Teilnehmer in die Herausforderungen bei der Umsetzung von direktdemokratischen Instrumenten ein und beleuchtet die Schwierigkeiten der praktischen Durchführung in einem heterogenen Staatengebilde wie der EU. Zudem steht das Verhältnis zwischen den Institutionen im Fokus der Betrachtung, vor allem die Europäische Kommission. 

DIE SCHOKOLADENRICHTLINIE

Die Schokoladenrichtlinie ist die Richtlinie, deren Verhandlungen mit einer Dauer von fast 30 Jahren die umfassendsten der EG/EU-Geschichte waren. Dies liegt vor allem an der Verknüpfung aller großen Themenfelder der EU: der EU-Binnenmarkt, das Verhältnis zu Entwicklungsländern, Verbraucherschutz, Ausnahmeregelungen, Lobbyismus usw.. Die Verhandlungen zu diesem scheinbar harmlosen Thema (ursprünglich drehte es sich um die Frage, ob man Kakaobutter durch andere Pflanzenfette ersetzen soll) sprengten den Rahmen der üblichen Konsensfindung.
Die Schokoladenrichtlinie eignet sich sehr gut, um die Verflechtung verschiedener Politikgebiete und Interessenlagen in der EU darzustellen. Aufgrund des großen Konfliktpotentials bei diesen Verhandlungen können die Teilnehmer unmittelbar die Schwierigkeiten bei der politischen Problemlösung erfassen und in Aktion nachvollziehen.

DIE KOSMETIKRICHTLINIE

Im Zentrum dieser Richtlinie steht die Regelung von Tierversuchen bei der Herstellung von Kosmetikprodukten. Die Richtlinie wurde 1976 beschlossen und seither achtmal geändert, da sich sowohl die Produktionsbedingungen bei Kosmetika wie auch die Moralvorstellungen bei den Verbrauchern ständig verändern.
Die Kosmetikrichtlinie eignet sich sehr gut, um den traditionellen Streit zwischen Moral und Wirtschaftsinteressen darzustellen. Da Kosmetika alltägliche Konsumgüter sind, ist es für die Teilnehmer relativ einfach möglich, sich in die Kerngedanken des Streites hineinzuversetzen.

DIE CO2-VERORDNUNG

In Zentrum dieser aktuellen Diskussion steht der Kampf gegen die Erderwärmung durch die Reduktion des CO2-Ausstoßes in der EU. Hier prallen die beiden großen Themen Umweltschutz und Wirtschaftsinteressen in klassischer Weise aufeinander. Die Problematik wird dadurch verschärft, da es durch die Struktur der Automobilindustrie in Europa ein großes Ungleichgewicht in den Interessen der EU-Staaten gibt – schließlich könnten Staaten, deren Autoindustrie vor allem kleine und mittlere PKW anbieten, aus ganz anderen Gründen als dem Umweltschutz für eine umfassende Reduktion des CO2-Ausstoßes sein.
Das Thema der CO2-Reduktion hat den Vorteil, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach immer tagesaktuell sein wird und man somit aktuelle Diskussionen mit einbinden kann. Der Streit zwischen Wirtschaftsinteressen und Umweltschutz ermöglicht zudem den Blick auf die Anwendung von Problemlösungsmechanismen in einem schwierigen Verhandlungsumfeld.

DIE VERORDNUNG ZUR LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung wurde auch in der Öffentlichkeit stark diskutiert. Hier dreht es sich darum, wie gewisse Inhaltsstoffe in Lebensmitteln auf der Verpackung sichtbar gemacht werden, um Verbraucher über deren potentielle Schädlichkeit bei zu viel Konsum zu informieren. Dieser Streit zwischen Wirtschaftsinteressen und Verbraucherschutz gereichte dem Ampel-Modell zu einiger Aufmerksamkeit, allerdings konnten die Befürworter sich letztlich doch nicht durchsetzen.
Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung beleuchtet zwei wichtige Politikfelder der EU, die Wirtschaftspolitik und die Verbraucherschutzpolitik, und zeigt, welche Rolle der EU in einem sehr wichtigen und alltäglichen Bereich, dem Konsum von Nahrungsmittel, zukommt. Darüber hinaus werden gerade in diesem Bereich die Herausforderungen im Bereich Verbraucherschutz analysiert und für die Teilnehmer fassbar gemacht.